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ROM - Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärte in einem Urteil, dass das italienische Verbot der Vermarktung von Einwegbeuteln aus nicht biologisch abbaubaren und nicht kompostierbaren Materialien im Widerspruch zu einer europäischen Richtlinie von 1994 steht.Der EU-Gerichtshof von Luxemburg wurde vom regionalen Verwaltungsgericht Latium konsultiert Papier Mettler Srl, ein Unternehmen, das im Vertrieb von Papier- und Kunststoffverpackungen tätig ist.Das Unternehmen beantragte die Aufhebung des Dekrets Nr. 73 von 2013, das die Herstellung solcher Plastiktüten für die Sammlung von Waren verbietet, die bestimmte technische Eigenschaften nicht erfüllen.Diese Verordnung, heißt es in einer Anmerkung, „kann jedoch durch das Ziel gerechtfertigt werden, ein höheres Umweltschutzniveau zu gewährleisten, sofern sie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Umweltschutz beruht, die nach ihrer Verabschiedung gewonnen wurden.“ Einheitsrecht und unter der Bedingung, dass der Staat der Kommission die geplanten Maßnahmen und die Gründe für ihre Annahme mitteilt.“