ius soli
Nach Monaten der Verschiebungen, Verzögerungen und Obstruktionsversuche kommt das ius scholae im Gerichtssaal an.Heute beginnt in der Kammer die Diskussion über den Reformtext des Gesetzes Gesetz 91/92, das den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft regelt.Es sieht vor, dass ein in Italien geborener Minderjähriger mit ausländischen Eltern die italienische Staatsbürgerschaft beantragen kann, sofern er oder sie fünf Jahre lang eine Schule besucht hat ein oder mehrere Schulzyklen an Einrichtungen des nationalen Bildungssystems. Die Möglichkeit wird auch auf Minderjährige ausgeweitet, die nicht in Italien geboren wurden, aber vor dem 12. Lebensjahr in das Land eingereist sind.Die Staatsbürgerschaft kann mit einer Willenserklärung vor Erreichen der Volljährigkeit erworben werden.Ein Elternteil muss dies beantragen.Der Text wurde gestern Abend mit der Einführung einiger neuer Funktionen abgeschlossen:insbesondere wenn es sich beim fünfjährigen Schulzyklus um den der Grundschule handelt,...