https://www.dire.it/02-11-2023/973822-quando-si-accendono-termosifoni-a-roma/
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ROM – Bis vor einer Woche konnten wir uns in Italien über ein für die Jahreszeit ungewöhnlich mildes Klima freuen, doch seit ein paar Stunden ist jetzt mit aller Macht der Winter da, der seine Rolle einnimmt.Die Temperaturen sinken daher auf der gesamten Halbinsel und nur eine Frage an Kälteempfindliche:„Wann schalten sich die Heizkörper ein?“
In Rom hat der Bürgermeister Gualtieri unterzeichnete die Verordnung, die das Einschalten der Heizungen um zwei Wochen, bis zum 15. November, verschiebt.
WAS DER HEIZPLAN UMFASST:NUTZUNGSZEITRAUM UND -STUNDEN
Wie auf der Website von Roma Capitale berichtet, „sieht die Heizperiode 2023-2024 in Kontinuität mit dem Nationalen Plan einen Zeitraum von … vor.“ zwischen dem 15. November 2023 und dem 7. April 2024.Darüber hinaus können die Systeme eingeschaltet werden.für maximal 11 Stunden pro Tag täglich zwischen 5 und 23 Uhr;für die kapitolinischen Verwaltungsbüros für maximal 10 Stunden pro Tag.“
Welche Temperatur soll eingestellt werden?
Laut der von Gualtieri unterzeichneten Verordnung wird dies notwendig sein Reduzieren Sie die Temperatur um 1°C:„17 °C + 2 °C Toleranz für Gebäude, die für industrielle, handwerkliche und ähnliche Tätigkeiten genutzt werden, z. B 19°C +2°C Toleranz gegenüber allen anderen Gebäuden.Einschaltdauer und maximale Stunden Sie gelten nicht für Gesundheitseinrichtungen, Seniorenheime, Kindergärten und Kindergärten, Schwimmbäder und Saunen sowie diplomatische Büros, die sich nicht in Mehrfamilienhäusern befinden.Sie sind außerdem von der Einhaltung der Nutzungstage-Referenzen befreit Wärmepumpensysteme, auch integriert mit erneuerbaren Quellen“.
DIE EINTEILUNG IN KLIMABEREICHE ITALIENS
Die Zeiträume und Stunden, in denen Sie die Heizkörper einschalten können, variieren je nach Standort.Diesbezüglich ist die PräsidialdekretN.412 vom 26. August 1993 Italien wurde anhand der durchschnittlichen Tagestemperatur in sechs Klimazonen eingeteilt.
Zone A:Gemeinden mit weniger als 600 Gradtagen;
Zone B: Gemeinden mit Gradtagen zwischen 600 und 900;
Zone C: Gemeinden mit Gradtagen zwischen 901 und 1400;
Zone D: Gemeinden mit Gradtagen zwischen 1401 und 2100;
Zone E: Gemeinden mit Gradtagen zwischen 2101 und 3000;
Zone F: Gemeinden mit mehr als 3000 Gradtagen.
Gemäß der Verordnung ist der Betrieb von Heizungsanlagen mit folgendem zulässig: Höchstgrenzen bezogen auf die jährliche Betriebsdauer der Heizungsanlage und die tägliche Aktivierungsdauer:
Zone A:6 Stunden täglich vom 1. Dezember bis 15. März;
Zone B:8 Stunden täglich vom 1. Dezember bis 31. März;
Zone C:Vom 15. November bis 31. März täglich 10 Uhr;
Zone D:Vom 1. November bis 15. April täglich 12 Uhr;
Zone E: 15. Oktober bis 15. April täglich 14 Uhr;
Zone F:Keine Einschränkungen.