https://www.open.online/2024/04/09/corte-europea-dirtti-uomo-condanna-svizzera-clima
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz verurteilt, weil sie keine angemessenen Maßnahmen gegen den fortschreitenden Klimawandel ergriffen hat.Dies ist ein historisches Urteil, denn erstmals knüpfen die Straßburger Richter den Schutz der Menschenrechte an die Einhaltung von Klimaverpflichtungen.Die Berufung wurde von der eingelegt Verein KlimaSeniorinnen Schweiz, ein Verein älterer Schweizer Frauen, die sich Sorgen über die Folgen des Klimawandels für ihre Gesundheit machen.In Wirklichkeit ist es nicht der einzige Klimastreit, der vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangt.Heute haben die Straßburger Richter ihr Urteil zu zwei weiteren, sehr ähnlichen Fällen gefällt:Eines wurde von einem ehemaligen französischen Bürgermeister gefördert, das andere von einer Gruppe portugiesischer Jugendlicher.In den beiden letztgenannten Fällen wurden die Berufungen für unzulässig erklärt.
Die Verurteilung der Schweiz
In der beim EGMR eingereichten Berufung beantragte der Schweizer Verein Senior Women for Climate Protection Switzerland, die Schweiz zu verpflichten, zum Schutz ihrer Menschenrechte einzugreifen und die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Anstieg der durchschnittlichen globalen Temperatur um mehr als 1 °C zu verhindern ,5°C unter Anwendung konkreter Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.Das heute vom EGMR erlassene Urteil erkennt an, dass „Artikel 8 der Konvention (Europäischer Menschenrechtsausschuss – Hrsg.) begründet das Recht auf wirksamen Schutz durch staatliche Behörden vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität.“Der Berufung wurde daher stattgegeben, jedoch nur teilweise.Tatsächlich stellten die Richter fest, dass die vier Beschwerdeführer „die Kriterien für den Opferstatus nicht erfüllen“, aber dennoch das Recht haben, „im Namen derjenigen Personen Berufung einzulegen, die möglicherweise behaupten, bestimmten Bedrohungen oder negativen Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt zu sein“.
Die Enttäuschung des jungen Portugiesen (und des französischen Bürgermeisters)
Heute wurde auch der EGMR aufgefordert, seine Stellungnahme zum Fall „Duarte Agostinho und andere v.Portugal und 32 andere Staaten», eine Klage einer Gruppe junger Portugiesen gegen 32 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (einschließlich Italien), denen vorgeworfen wird, nicht genug zur Reduzierung der Emissionen zu tun.Ihre Berufung wurde von den Straßburger Richtern für unzulässig erklärt, wonach die Berufungskläger sich an die portugiesischen Gerichte hätten wenden sollen, bevor sie den EGMR anrufen würden.Das gleiche Schicksal ereilte auch den dritten und letzten Klimastreit, der auf dem Tisch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte landete.Der Berufungskandidat in diesem Fall war Damien Carême, ehemaliger Bürgermeister von Grande-Synthe, der Frankreich verklagte, weil es nicht mit genügend Überzeugung und Wirksamkeit gehandelt habe, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.Das Straßburger Gericht stellte jedoch fest, dass Carême nicht mehr in Frankreich lebt und sich daher nicht als Opfer der Untätigkeit der französischen Regierung bezeichnen kann.
Greta Thunberg:«Es ist erst der Anfang»
Der Sieg der älteren Schweizer Frauen wurde von Umweltverbänden als historisches Ergebnis begrüßt. Der WWF Italien sprach von einer „neuen Phase“ für Klimaklagen gegen Regierungen und Unternehmen.„Es bleibt zu hoffen“, schreibt der Verband in einer Mitteilung, „dass die Ausrichtung des EGMR einen neuen Anstoß für Italien geben kann, Pläne und Maßnahmen schnellstmöglich an die Gründe der ökologischen Wende anzupassen.“Auch er freut sich Greta Thunberg, der Aktivist, der die Fridays-for-Future-Bewegung ins Leben gerufen hat.„Das ist erst der Anfang des Klimastreits:„Überall auf der Welt verklagen immer mehr Menschen ihre Regierungen vor Gericht, um sie für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte der schwedische Aktivist vor dem EGMR in Straßburg.Auf das Urteil reagiert auch die Europäische Kommission, die die Entscheidung der Richter „zur Kenntnis nimmt“ und sagt, sie sei „voll und ganz entschlossen, die vollständige Umsetzung des Green Deal und der im Rahmen des Pariser Abkommens eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen“.
Titelbild:Greenpeace/Shervine Nafissi